Familienpraxis Dipl.-Psych. Josef L. Diefenthal

Mediation: Partnerschaftsmediation Familienmediation Trennungsmediation Scheidungsmediation

 

MEDIATOR (FBK)


MEDIATION ist eine ergebnisorientierte Verhandlungsmethode zur Klärung und Regelung eines Konfliktes durch die Beteiligten selbst, unter Zuhilfenahme eines neutralen Vermittlers, des Mediators.

 

PARTNERSCHAFTS- UND FAMILIENMEDIATION beschäftigt sich mit Streitfällen in verwandtschaftlichen oder ähnlichen Beziehungen (wie Ehe- oder Paarproblemen, bei gleichgeschlechtlichen und/ oder bikulturellen Lebensgemeinschaften, in Patchwork-, Adoptiv- oder Pflegefamilien, unter Geschwistern, beim Be- oder Vererben, bei Betriebsnachfolge, im Betreuungsfall, bei transgeneratio-nalen Themen).

 

TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSMEDIATION beinhaltet die Regelung aller mit Trennung und Scheidung verbundenen Folgen für die beteiligten Personen (Ehe-/ Paare, evtl. Kinder und Jugendliche, ggf. Großeltern oder/ und weitere Verwandte). Zumeist wird diese gemeinsam mit einer Rechtsanwalts- Mediatorin durchgeführt.

Trennung und Scheidungsverfahren zählen zu den kritischen Lebensereignissen eines Menschen, für die Betroffenen sind sie häufig mit hohen seelischen, aber auch existentiellen Belastungen verknüpft.

In solch einer akuten Krisensituation ist i.d.R. die Fähigkeit der ehemaligen Partner zur Kommunikation eingeschränkt (Retardierung) und sie sehen sich mit einem scheinbar unlösbaren Dilemma konfrontier. Zeitgleich zur Verarbeitung ihrer Gefühle (Trennungsschmerz, Trauer, Wut, emotionaler Verletzung und Schuldfrage) müssen wichtige Fragen für die zukünftige Lebensgestaltung geklärt werden (Betreuung/Umgang der Kinder, Ehegatten-/Kindesunterhalt, Zugewinn- /Versorgungsausgleich, Wohnungs-/Hausratfrage usw.). Dabei verlieren sie leicht den Blick für die emotionalen Befindlichkeiten ihrer Kinder.

Als Verfahren der Wahl, um eine rechtsverbindliche Übereinkunft über alle vorgenannten Themen zu erzielen, bietet sich die Kommunikation über einen allparteilichen Mediator an. Er unterstützt die Betroffenen dabei, ihren Fokus weg von der problematischen Vergangenheit (Enttäuschungen, Kränkungen) auf Lösungspotentiale (Ressourcen) für die Zukunft der Trennungsfamilie zu richten.

 

VORTEILE EINER MEDIATION gegenüber der Einschlagung des Rechtsweges:

  • Schnelligkeit: In einer Mediation können i.d.R. innerhalb von einer bis zehn Sitzungen Vereinbarungen erzielt werden.
  • Kostenaufwand: Mediationen werden nach Zeitaufwand (Stundensatz) und nicht nach Streitwert abgerechnet.
  • Vertraulichkeit: In der Mediation herrscht eine informelle und diskrete Atmosphäre, in der Familieninterna thematisiert werden können. Psychologen unterliegen der Schweigepflicht und genießen ein Zeugnisverweigerungsrecht.
  • Freiwilligkeit: Der Mediationsprozeß kann von allen Beteiligten und jederzeit beendet werden. Eine Übereinkunft kommt nur dann zustande, wenn beide Teilnehmer ihr zustimmen.
  • Eigenverantwortlichkeit: Die bei einer Trennung oder Scheidung zu regelnden Bereiche entscheiden -selbstbestimmt und auf ihren individuellen Fall bezogen- diejenigen Menschen, welche die gefundenen Lösungen später leben.
  • Konfliktkompetenz: Im Mediationsprozeß vertrauen sich die Medianten die hinter den Konflikten stehenden Sorgen, Bedenken, Motive und Bedürfnisse an. Das stärkt den gegenseitigen Respekt und die Verhandlungsbereitschaft.
  • Schutzfaktor: Ein friedlich erarbeiteter Konsens entlastet alle Verfahrensbeteiligte und führt zu einem tragfähigen Beziehungsklima, das Wohl der Kinder kann wieder in den Vordergrund rücken.

Studien in Deutschland haben ergeben, dass 80 Prozent der mediierten Paare das Verfahren weiterempfehlen können und eine Wiederanrufung der Familiengerichte sehr viel seltener geschieht.

 

Im Rahmen eines Erstgespräches werden Ihnen die Mediationstechniken konkret vorgestellt und Sie können entscheiden, ob weitere Termine vereinbart werden. Meist erstreckt sich eine Mediation über ca. zehn Sitzungen, aber sie kann jederzeit beendet werden. Ein 14-tägiger Rhythmus wird angestrebt; bei einer akuten Krisenlage kann auch ein kürzerer Abstand sinnvoll sein. Es besteht die Möglichkeit zwischen einer Sitzungsdauer von 50 oder 80 Minuten zu wählen.

An der Mediation kann - auf Wunsch - eine Kollegin (Master-Psychologin, ggf. Rechtsanwältin) teilnehmen.