Familienpraxis Dipl.-Psych. Josef L. Diefenthal

Familienpsychologische Begutachtung, Familiengerichtliche Begutachtung , Entscheidungsorientierte Begutachtung, Lösungsorientierte Begutachtung

 

FAMILIENPSYCHOLOGISCHER SACHVERSTÄNDIGER


Der familienpsychologische Sachverständige ist Helfer des Gerichtes; seine Aufgabe besteht darin eine, das Kindeswohl sichernde, Empfehlung abzugeben. Eine hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit der sachverständigen Bewertung und Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung erleichtert den Elternteilen zu einer modifizierten Sichtweise sowie Akzeptanz der Entscheidung zu gelangen bzw. erhöhen die Wahrscheinlichkeit eine einvernehmliche Lösung für die Familie nach Trennung und Scheidung zu finden.

 

GUTACHTENAUFTRÄGE werden zu folgenden Fragestellungen angenommen:

  • Umgang eines Kindes mit seinen wichtigen Bezugspersonen.
  • Regelung der elterlichen Sorge.
  • Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.
  • Beurteilung der Erziehungsfähigkeit.
  • Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung.
  • Notwendigkeit einer Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie.
  • Herausgabe eines Kindes an seine Familie.
  • Vorliegen einer Eltern-Kind-Entfremdung.
  • weitere familiengerichtliche Fragestellungen.

 

Der Begutachtungsprozeß geschieht in Anlehnung an die "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen sowie die Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Qualitätsstandards für psychodiagnostische Gutachten" der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, ferner den Anforderungen der "Untersuchung über Qualitätsmerkmale in der familienrechtspsychologischen Begutachtung" der Fernuniversität Hagen und entspricht den "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht" der "Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015".

Die neuere Spruchpraxis des BVerfG findet ebenfalls Berücksichtigung.

Eine effiziente Begutachtungsstruktur ermöglicht i.d.R. einen kontrollierten Kostenrahmen; die Bearbeitung wird zeitnah aufgenommen und zügig abgeschlossen.

Die Ergebnisdokumentation und Befundabfassung erfolgen ausführlich und stringent kriteriumsorientiert.

Gutachterliche Bewertungen werden nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft differenziert und nachvollziehbar vorgenommen.

  • Zu Beginn wird sowohl den Eltern als auch ihrem Kind/ihren Kindern der Ablauf des sachverständigen Vorgehens schriftlich erläutert.
  • Zur Vorbereitung der Explorationen mit den Elternteilen sowie ihrem Kind/ihren Kindern und der Interviews mit Fachkräften wird die Gerichtsakte systematisch ausgewertet sowie differenzierte familienpsychologische Gesprächsleitfäden erstellt. Alle Gespräche mit den Verfahrensbeteiligten werden elektronisch aufgezeichnet.
  • Elterliche Feinfühligkeit und kindliche Bindungsqualität können mit standardisierten Methoden erfasst werden. Verhaltensweisen und Interaktionen zwischen einer Bezugsperson und einem Kind werden jeweils videografiert. Deren systematische Auswertung geschieht an Hand strukturierter Beobachtungsbögen (mittels sachgerechter Kategorisierungskriterien) und führt zu bindungstheoretisch abgesicherten Feststellungen. Die ermittelten Ergebnisse werden auf ihre Interrater-Reliabilität (Vergleichbarkeit) geprüft.
  • Die Untersuchung eines Kindes kann im Spielzimmer der Praxis oder in Institutionen (z.B. Kindergärten, Beratungsstellen, Jugendämter) durchgeführt werden.
  • Als valide und ökonomische Datenquellen können außerdem strukturierte Erhebungsquellen wie Fragebögen und Testverfahren sowie Fremdberichte dienen.
  • Nach Erteilung von Schweigepflichtsentbindungen werden die beteiligten Fachkräfte mit einbezogen. Das Familiengericht wird darüber frühzeitig informiert.
  • Kriterien der Empfehlung stellen die Bindungs- und Beziehungsgeschichte eines Kindes (zu den Eltern, Geschwistern und Bezugspersonen), seine Neigung und sein Wille, die Kontinuität seiner Beziehungen, Betreuung und Umgebung, die elterlichen Versorgungs- und Fördermöglichkeiten, deren Erziehungseignung, Bindungstoleranz, Kooperationsbereitschaft, Bereitschaft zur Annahme von Hilfsangeboten sowie Bemühen um Konfliktreduktion dar.
  • Verhaltensweisen und Entwicklungsstände eines Kindes und ggf. psychopathologische Erscheinungsformen werden empirisch fundiert diagnostiziert.
  • Familiale Veränderungspotentiale, Risiken und Ressourcenen für die kindliche Entwicklung sowie evtl. Vernachlässigungs- bzw. Misshandlungsrisiken (Gefährdungsanalyse) werden systematisch und mittels evaluierter Screeningverfahren erhoben.
  • Die Untersuchungsergebnisse aller angewandten Erhebungsquellen (Explorationen, Interviews, Fragebögen- und Testverfahren, Interaktions-/ Verhaltensbeobachtungen, Fremdbeurteilungen) werden umfassend und kriteriumsorientiert sowie verständlich und nachvollziehbar dargestellt.
  • Die Datenwiedergabe erfolgt getrennt von den Interpretationen im Befund. Dort werden Tatsachen- und Situationsbeschreibungen aus dem Untersuchungsbereich um psychologischen Zusammenhänge ergänzt. Letztgenannte werden somit transparent und prüfbar zugänglich.
  • Feststellungen des Befundes begründen schließlich Folgerungen zur Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung.
  • Ein aktuelles Literaturverzeichnis wird angefügt.
  • Der Begutachtungsprozeß wird einer Intervision unterzogen.

 

Das Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sieht die Möglichkeit zur Erweiterung des Sachverständigen- Auftrages um ein konsensorientiertes Vorgehen vor. Eine lösungsorientierte Begutachtung hat es zum Ziel, eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den durch die frühere Beiehung emotional erschütterten und auf Grund der Identifikation mit ihren Kindern polarisierten Eltern zu bewirken. Auf diese Weise soll der für alle Beteiligten höchst belastende Dauerstreit eingedämmt werden. Beim systemisch-modifikationsorientierten Vorgehen werden psychologische Diagnostik, Beratung und Intervention miteinander verzahnt. Die unbewältigten Konflikte auf der Paarebene werden thematisiert, da sie dysfunktionale Auswirkungen auf die gelebte Elternschaft und damit das Wohl der ohnehin belasteten Kinder nehmen (spill over).

Der lösungsorientierte Gutachter berät über die psychologische Lage aller an der Trennung Involvierten und versucht Empathie für die von den Erwachsenen abweichenden Bedürfnissen von Kindern zu wecken.

 a) Diagnostik

  • Paarebene: Ausgangskonstellation, Konfliktgenese, Trennungsdynamik.
  • Elternebene: Problematisches Verhalten/ maladaptives Coping; Ressourcen/ Potentiale.
  • Kinderebene: Bindungen und Beziehungen; ggf. Instrumentalisierung.

b) Beratung

  • Paarebene:`Schuldfrage´(Interpunktion), Förderung von Perspektivwechsel und Kommunikation.
  • Elternebene: Kindliche Reaktionen auf Trennung und Scheidung, Kinder- versus Erwachsenen interesssen, Aktivierung der Elternverantwortung.

c) Intervention

  • Lösungsorientierte Einzelgespräche mit den Elternteilen sowie Kindern, ggf. neuen Lebenspartnern und Verwandten.
  • Gemeinsames Eltern-/Familiengespräch.
  • Follow-up-Termine mit dem interventionsorientierten Sachverständigen.

Dem Familiengericht wird ein mit den Eltern erzielter Vorschlag zur Frage der Umgangsgestaltung, des Lebensmittelpunktes oder des Sorgerechtes unterbreitet sowie der Begutachtungsprozeß, die Stabilität der Einigung, die Position der Kinder skizziert und der elterliche Konsens gewürdigt.

Unterschiedliche Gründe bei einem oder beiden beteiligten Elternteilen können dazu führen dass sie sich nicht auf eine Regelung der o.g. Trennungsfolgen verständigen können. In diesem Fall wird der familienpsychologische Gutachter einen Entscheidungsvorschlag vorlegen.